Dorfgemeinschaft
Hasenfeld e.V.



Der Grillplatz wird ab 01.04.2023 wieder öffnen und kann gemietet werden.


Anfragen zwecks Vermietung oder Informationen, bitte per  E-Mail an dorfgemeinschafthasenfeld@gmail.com oder sprechen Sie, Frau Martine Breuer, unter der Mobil-Nr. +49 1575 3932351 an.


Damit der Grillplatz auch in Zukunft vermietet und von Gästen besucht werden kann, bitten wir darum sich an folgende Regeln zu halten, die nicht nur für Natur und Umwelt dringlich notwendig sind.

 

Allgemeine Informationen für den Platz und die Hütte: 

1.Die Grillhütte ·Im Waschbendchen· ist mit dem PKW über die Straße ‘‘Kleestraße/in der Goldkuhl‘‘ erreichbar. Die Zufahrt zur Grillhütte darf ab dem Verkehrszeichen ‘‘DURCHFAHRT VERBOTEN‘‘, (Schranke) mit maximal drei Fahrzeugen zum Ent- und Beladen erfolgen: Sie befinden sich im Naturschutzgebiet!

(Außerdem weisen wir darauf hin, dass nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf, da Sie sich ab der Schranke auf einem Spazierweg von vielen Menschen, insbesondere ältere, mit Hunden und mit Kindern, befinden!)

Weitere Parkplatzmöglichkeiten sind an dem Wendehammer vor der Schranke vorhanden.

2.Den Schlüssel für die Grillhütte und zum Öffnen der Schranke erhalten Sie nach telefonischer Absprache von einem Beauftragten der Dorfgemeinschaft.

Die Rückgabe des Schlüssels erfolgt zum Ende des Mietzeitraums ebenfalls durch einen Beauftragten der Dorfgemeinschaft.

3.Die Dorfgemeinschaft Hasenfeld e.V. übernimmt keinerlei Haftung für Schäden irgendwelcher Art, die den Besuchern aus der Benutzung der Einrichtung erwachsen.

4.Die Besucher haften während der Benutzung des Grillplatzes für alle Beschädigungen und Verunreinigungen der Anlage, der Baulichkeiten und Einrichtungsgegenstände, soweit es sich nicht um normalen Verschleiß oder Materialfehler handelt.

5.Beim Betreten festgestellte und während der Benutzung auftretende Schäden und Verunreinigungen sind unverzüglich der Dorfgemeinschaft zu melden.

6.Das Campen und Zelten auf der Grillplatzanlage ist verboten.

7.Wegen drohender Waldbrandgefahr ist das Anlegen eines Lagerfeuers strengstens untersagt. Dieser berechtigten Forderung des Forstamtes ist unbedingt Folge zu leisten.

8.Die Toilettenanlage verfügt über einen Wasseranschluss, eine Wasserentnahme aus den Handwaschbecken in den Toiletten ist möglich. Toilettenpapier, Handtücher, Seife, evtl. kleine Müllsäcke für Papierkörbe, Reinigungsmittel und Tücher sind vom Benutzer mit zubringen. (In den Wintermonaten Nov-März ist die Toilettenanlage geschlossen.)

9.Die Grillhütte verfügt über einen Stromanschluss, der Verbrauch wird mit 0,50 € pro KW/h berechnet (wird mit Kaution verrechnet).

10.Ruhestörender Lärm ist zu vermeiden, ab 22:00 Uhr ist es ggf. erforderlich, die Musik auf Zimmerlautstärke zu reduzieren.

11. Das Angeln und Baden in dem Staubecken, sowie das Abschlagen von Holz sind verboten. Für die Benutzung des Staubeckens Heimbach mit einem Paddelboot ist eine Plakette des Wasserverbandes Eifel – Rur zu erwerben, diese ist u.a. beim Verkehrsamt der Stadt Heimbach erhältlich.

12.Der während der Grillveranstaltung anfallende Müll (auch von den Toiletten) ist vom Benutzer mitzunehmen und fachgerecht zu entsorgen.

13.Die Grillhütte, nebst Außengelände und Toilettenanlagen sind in einem ordentlichen, aufgeräumten und gesäuberten Zustand zu verlassen. Das erforderliche Reinigungsmaterial ist mitzubringen (Besen zur Reinigung der Grillhütte sind vorhanden). 

14.Hat sich der Vermieter von der ordnungsgemäßen Überlassung des Grillplatzes überzeugt, wird die Kaution vereinbarungsgemäß erstattet.

15.Ist der Grillplatz nicht ordnungsgemäß hinterlassen und der Platz inkl. Toiletten muss von der Dorfgemeinschaft gereinigt werden, fallen 100 € Reinigungsgebühr an, die von der Kaution abgezogen werden.

16. Ist der Müll nicht mitgenommen worden und muss auf Kosten der Dorfgemeinschaft entsorgt werden, fallen 50 € Entsorgungskosten an, die von der Kaution abgezogen werden.


 
 
 
 
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